- 4978 - 1330. November 8. Liegnitz (dat.). fer. quinta ante s. Mart. Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, bekennt, dass er mit dem Abt Johann von Leubus und dessen Kloster einen Tauschvertrag eingegangen sei. Letztere geben ihm ihre Mühle, genannt steininne mul (Steinmühle) bei der Stadt Goldberg und ersterer dafür 8 Mk. auf den Tuchkammern in Goldberg, die Hälfte des Weines im Thale, 16 1/2 Malter Hopfen und 1 1/2 Mk. auf dem Allod des Jesco, ehemals Besitzthum des Reinczco (Vorlage B Rentscho) Schindel vor der Stadt Goldberg. Der Herzog verreicht nun mit Rath seiner Getreuen dem Abt und dem Kloster Leubus genannte Zinse sc. die Hälfte des Weines im Thale und 16 1/2 Malter Hopfen mit allem Recht und aller Herrschaft sowie mit dem obersten und niedersten Gericht, wie dies ihm bisher gehörte, 8 Mk. auf den Tuchkammern und 1 1/2 Mk. auf dem Allod des Jesco in einem wahren Verkaufsvertrag zu Erbrecht, jedoch mit dem Vorbehalt, diese Zinse für andere 12 Mk. sichere Zinse eintauschen zu dürfen. Ausfertigung B hat dafür: Der Herzog verreicht mit Rath seiner Getreuen dem Abt und dem Kloster Leubus genanntes oberes Thal mit allen Grenzen und Nutzniessungen und genannte Zinse, nämlich die Hälfte des Weines, 16 1/2 Malter Hopfen mit dem ganzen herzoglichen Recht und der Herrschaft, dem obersten und niedersten Gericht über Haupt und Hand, in der Ausdehnung von den Grenzen der Hopfen- und Weingärten an bis zum Laufe des Katzbachflusses, wie der Herzog es bisher besessen, 8 Mk. auf den Kammern, 1 1/2 Mk. auf dem Allod des Jesko, 2 Mk. Prager Groschen polnischer Zahl (4 Solidi auf die Mark) und 2 Malter Malz auf der Steinmühle als jährlichen Zins in einem wahren Verkaufsvertrag zu Erbrecht (der Vorbehalt des Rückkaufsrechtes fehlt; es folgt dafür die inhaltliche Wiedergabe der vorhergehenden Urk. vom 7. November mit dem weiteren Vermerk, dass, wer die Mühle ganz oder zum Theil kaufe, von dem Abt von Leubus als dem Lehnsherrn innerhalb Jahresfrist bei verwirkter Strafe die Verreichung zu nehmen habe (decursum suscipere). Z.: die Ritter Stephan von Parchowicz (Parchwitz), Borutha und sein Sohn Gnemir von Stachow und Dietrich von Predil, ferner Albert der Baier, Johann von Rimberg, Peczold Kelbel Bürgermeister und seine Genossen die Liegnitzer Rathmannen und Johann von Schelndorf herzoglicher Notar und Ausfertiger dieses (für Johann von Schelndorf hat Ausfertigung B: und auch viele von unseren glaubwürdigen Edlen). Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 251 u. 252 mit den an grünen Seidenschnüren hängenden Fusssiegeln des Ausstellers, Ausfertigung A mit dem Helmrücksiegel. Ausfertigung B macht durch seinen abweichenden, die Schenkung ver-grössernden Text einen verdächtigen Eindruck, ist aber äusserlich unverdächtig. Vielleicht ist sie etwas später mit Hülfe der herzoglichen Kanzleibeamten (?) entstanden. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |